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BUSSGELDER - GELDAUFLAGEN HELFEN

GELDAUFLAGEN HELFEN EIN SUCHTFREIES LEBEN ZU ERLERNEN

Bei Strafprozessen werden Verurteilte oft mit Geldauflagen belegt. Im Volksmund werden diese gerne auch Bußgeld genannt. Aus gutem Grund:

BÜSSE – UND TUE GUTES DABEI

Das Gute daran: Egal wie hoch die Geldauflage ist und egal wie schmerzlich das für den Verurteilten auch ist: Sobald eine Geldauflage an die Suchthilfestiftung geht, erreicht sie tatsächlich etwas Sinnvolles. Das Bußgeld hilft ehemals Suchtkranken wieder auf die Beine – und das ist gut für alle.

FÜR STAATSANWÄLTE UND STRAFRICHTER

In den OLG-Listen finden Sie uns seit 1981. Wir entsprechen dem § 93 Abs. 4 der Richtlinien für das Straf-und das Bußgeldverfahren (RiStBV). Auf Nachfrage halten wir für Sie spezielles Informationsmaterial bereit. Bitte füllen Sie dazu unser Formular aus und Sie erhalten umgehend das Gewünschte.