BUNDESWEIT - OPERATIV - GEMEINNÜTZIG

DIE REFORM DES GEMEINNÜTZIGKEITSRECHTS

POSITIVE ÄNDERUNGEN FÜR SPENDER UND STIFTER

Zum 1.1.2007 trat die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Kraft. Demnach gilt:

  • Es wird nicht mehr unter Spenden für gemeinnützige und mildtägige Zwecke unterschieden. Der abzugsfähige Spendenbetrag liegt für beide Spenden bei 20 % der Gesamteinkünfte.
  • Zuwendungen für den Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftung) sind bis zu einer Höhe von 1 Millionen EUR steuerlich abzugsfähig.

Der Gesetzgeber erhofft sich von der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts eine Stärkung des bürgerlichen Engagements sowie ein Abbau der Bürokratie.

Weitere Informationen zum Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007